Der Bus für alle.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mueller-bus.de. Wir sind bemüht unsere Website nach den Rechtsvorschriften der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umzusetzen. Das entspricht den weitgehenden Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).

Erstellung der Erklärung und Vereinbarkeit der Anforderungen

Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 26. Juni 2025 aktualisiert. Unsere Website befindet sich derzeit im Relaunch-Prozess. Wir arbeiten aktiv daran, die Website technisch, redaktionell und gestalterisch so zu gestalten, dass sie den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in vollem Umfang entspricht. Die neue Version der Website wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 live geschaltet.

 

Nicht barrierefreie Inhalte und Einschränkungen

Während der Entwicklungsphase können auf unserer derzeitigen Website in einigen Bereichen nicht die Standards der WCAG 2.1 bis Level AA eingehalten werden. Es treten Barrieren in den folgenden Bereichen auf:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Keine barrierefreien PDF-Dokumente – insbesondere unsere Fahrpläne sind derzeit nicht barrierefrei darstellbar
  • Unvollständige Tastaturbedienung in interaktiven Komponenten 
  • Kontraste einzelner UI-Elemente ist nicht gegeben
  • Keine änderbare Schriftgröße
  • Videos ohne Untertitel

 

Feedbackmöglichkeit und Kontakt zur Meldung von Barrieren

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich gerne an uns wenden:

04141 525116

Wir bemühen uns, deine Hinweise zeitnah zu prüfen und dir eine Rückmeldung zu geben.


Schlichtungsstelle

Sollten Sie uns Hinweise zur Barrierefreiheit gegeben haben und nach spätestens sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) anzurufen.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, gemeinsam eine außergerichtliche Lösung für das Problem zu finden.